Gemäß der neuen 2G-Regelung im Freizeitbereich (geimpft oder genesen) gilt seit dem 24.11.2021, dass eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und die Leitung von Übungsstunden im Erwachsenenbereich aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften nur noch mit 2G erlaubt ist und dies von den Trainern und Trainerinnen geprüft und per Liste dokumentiert werden muss.