Datenschutzordnung der HSG Lennestadt-Würdinghausen
Präambel
Die HSG Lennestadt-Würdinghausen verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vereinsverwaltung, Organisation des Sportbetriebs, Öffentlichkeitsarbeit und der Teilnahme am Ligabetrieb. Ziel dieser Datenschutzordnung ist die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die Vermeidung von Datenschutzverstößen durch klare Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
- Die Begriffe „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Einwilligung“ und „Betroffene Person“ richten sich nach Art. 4 DSGVO.
- Diese Datenschutzordnung gilt für alle Mitglieder, Funktionsträger, Übungsleiter, Helfer und sonstige Personen, die im Auftrag des Vereins personenbezogene Daten verarbeiten.
§ 2 Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insbesondere:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag/Mitgliedschaft),
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse),
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).
- Für jede Kategorie betroffener Personen wird ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO geführt.
- Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
§ 3 Datenarten und Verarbeitungszwecke
- Im Rahmen der Mitgliedschaft werden folgende Daten verarbeitet:
- Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Vereinsfunktion.
- Für die Teilnahme am Ligabetrieb werden erforderliche Daten an den Handballverband Westfalen e.V. übermittelt.
- Die Verarbeitung erfolgt zur Organisation des Sportbetriebs, zur Kommunikation und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
§ 4 Öffentlichkeitsarbeit
- Zur Darstellung der Vereinsaktivitäten werden folgende Daten veröffentlicht:
- Name, Mannschaftszugehörigkeit, Spielergebnisse, Torschützen, Geburtsjahrgang.
- Fotos und Videos außerhalb öffentlicher Veranstaltungen werden nur mit dokumentierter Einwilligung veröffentlicht.
- Auf der Vereinswebseite werden Kontaktdaten von Funktionsträgern nur mit ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht.
§ 5 Datenweitergabe und Mitgliederdaten
- Mitgliederdaten dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung und unter Beachtung der Vertraulichkeit weitergegeben werden.
- Eine Weitergabe an andere Mitglieder erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung.
- Bei Minderheitenbegehren (§ 37 BGB) kann eine Mitgliederliste mit Name und Anschrift bereitgestellt werden, sofern eine schriftliche Versicherung zur zweckgebundenen Nutzung und anschließenden Vernichtung vorliegt.
§ 6 E-Mail-Kommunikation
- Vereinsinterne Kommunikation erfolgt bevorzugt über vereinseigene E-Mail-Adressen.
- Beim Versand an mehrere Empfänger sind E-Mail-Adressen im „bcc“-Feld zu verwenden, sofern keine regelmäßige Kommunikation besteht.
- Sensible Inhalte sind nach Möglichkeit verschlüsselt zu versenden.
§ 7 Vertraulichkeit und Verpflichtung
Alle Personen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, sind schriftlich auf die Vertraulichkeit und Einhaltung der Datenschutzvorgaben zu verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter ist gemäß Art. 37 DSGVO nicht zu benennen, da weniger als 10 Personen regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind. Ein Ansprechpartner für Datenschutzfragen wird dennoch benannt:
Jennifer Flick – jf@tsg-lennestadt.de
§ 9 Internetauftritte und Social Media
- Der zentrale Internetauftritt wird vom zuständigen Vorstandsmitglied betreut. Änderungen dürfen nur durch autorisierte Personen erfolgen.
- Eigene Internetauftritte von Abteilungen oder Mannschaften bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vorstands. Verantwortliche sind zu benennen.
- Bei Nutzung von Social-Media-Plattformen ist auf Drittlandübermittlung und Einwilligung zu achten.
§ 10 Datenschutzverstöße
- Daten dürfen nur im Rahmen der Befugnisse verarbeitet werden. Eigenmächtige Nutzung ist untersagt.
- Verstöße gegen diese Ordnung können satzungsgemäß sanktioniert werden.
- Datenschutzverletzungen sind gemäß Art. 33 DSGVO unverzüglich dem Vorstand zu melden.
§ 11 Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben folgende Rechte gemäß DSGVO:
- Auskunft (Art. 15),
- Berichtigung (Art. 16),
- Löschung (Art. 17),
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18),
- Datenübertragbarkeit (Art. 20),
- Widerspruch (Art. 21),
- Widerruf von Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3),
- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO – LDI NRW).
§ 12 Information und Veröffentlichung
Die jeweils aktuelle Fassung dieser Datenschutzordnung ist unter http://www.hsg-lw.de abrufbar. Über grundlegende Änderungen wird auf der Webseite und über vereinsinterne Kommunikationskanäle informiert.
§ 13 Inkrafttreten
Diese überarbeitete Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand am [Datum einsetzen] beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft.
